Schulfach Politik Oberstufe

Grundgesetz und Grundrechte: Karteikarten für Oberstufe und Abitur

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in Kraft seit dem 23. Mai 1949. Die ersten 19 Artikel garantieren Grundrechte, die als unmittelbar geltendes Recht Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung binden. Für Abitur und Studium sind präzise Kenntnisse der Artikel und ihrer Systematik unerlässlich.

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Systematik der Grundrechte

Die Grundrechte des GG lassen sich kategorisieren: Freiheitsrechte schützen vor staatlichen Eingriffen (Art. 2, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14). Gleichheitsrechte verlangen Gleichbehandlung (Art. 3). Verfahrensgrundrechte sichern rechtliche Verfahren (Art. 17, 19). Leistungsrechte verlangen staatliches Handeln (im GG schwach ausgeprägt, v.a. Sozialstaatsprinzip Art. 20 Abs. 1).

Drei-Stufen-Prüfung bei Grundrechtseingriffen

Bei jeder Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffs gilt die Prüfungsstruktur: 1. Schutzbereich eröffnet? (sachlich und persönlich). 2. Eingriff vorhanden? 3. Rechtfertigung: Ist der Eingriff durch Schranken des GG gedeckt und verhältnismäßig (geeignet, erforderlich, angemessen)?

Artikel auswendig lernen

  • Art. 1: Menschenwürde (unantastbar, Grundrechtsbindung)
  • Art. 2: Allgemeine Handlungsfreiheit, körperliche Unversehrtheit, Recht auf Leben
  • Art. 3: Gleichheitssatz, Diskriminierungsverbote
  • Art. 4: Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit, Kriegsdienstverweigerung
  • Art. 5: Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunkfreiheit, Kunstfreiheit
  • Art. 20: Staatsstrukturprinzipien (demokratisch, sozial, föderaler Bundesstaat, Rechtsstaat)

Lernstrategie

Karteikarten mit Artikel-Nummer auf der Vorderseite und Inhalt auf der Rückseite sind die effektivste Lernmethode. Ergänze jede Karte mit einem konkreten Fallbeispiel aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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Vorderseite Rückseite
Art. 1 GG - Inhalt und Bedeutung Abs. 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Abs. 3: Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Art. 20 GG - Staatsstrukturprinzipien Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Abs. 1). Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Abs. 2). Bindung an Gesetz und Recht (Rechtsstaatsprinzip, Abs. 3). Abs. 4: Widerstandsrecht gegen Verfassungsfeinde.
Was ist die Ewigkeitsklausel? Art. 79 Abs. 3 GG: Die Änderung der in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze ist unzulässig. Damit sind Menschenwürde, Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit unveränderbar.
Art. 3 GG - Gleichheitsgrundsatz Abs. 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Abs. 2: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Abs. 3: Niemand darf wegen Geschlechts, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben oder politischer Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 5 GG - Meinungsfreiheit und ihre Schranken Abs. 1: Freiheit der Meinungsäußerung, Pressefreiheit, keine Zensur. Abs. 2: Schranken durch allgemeine Gesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre. Abs. 3: Kunst und Wissenschaft sind frei (schrankenvorbehaltlos, aber immanente Schranken).
Was sind schrankenvorbehaltlose Grundrechte? Grundrechte ohne ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt: Art. 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit), Art. 5 Abs. 3 (Kunst- und Wissenschaftsfreiheit). Einschränkungen nur durch kollidierende Verfassungswerte (immanente Schranken), nicht durch einfaches Gesetz.
Was ist der allgemeine Gesetzesvorbehalt? Grundrechte können durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, soweit das GG dies zulässt. Das einschränkende Gesetz muss selbst verfassungsgemäß sein und den Wesensgehalt des Grundrechts nicht antasten (Art. 19 Abs. 2).
Art. 14 GG - Eigentumsgarantie Abs. 1: Eigentum und Erbrecht sind gewährleistet; Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Abs. 2: Eigentum verpflichtet; sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Abs. 3: Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit gegen Entschädigung.
Art. 12 GG - Berufsfreiheit Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz geregelt werden. Drei Stufen: Berufsausübungsregelung (niedrig) - subjektive Zulassungsvoraussetzung - objektive Zulassungsschranke (hoch).
Art. 8 GG - Versammlungsfreiheit Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.
Was ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip? Verfassungsrechtliches Prinzip zur Begrenzung staatlicher Eingriffe: Der Eingriff muss geeignet (tauglich zur Zielerreichung), erforderlich (mildestes Mittel) und angemessen (zumutbar, nicht übermäßig) sein. Gilt für alle Grundrechtseingriffe.
Was ist der Wesensgehalt eines Grundrechts (Art. 19 Abs. 2)? In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesengehalt angetastet werden. Der absolute Kernbereich jedes Grundrechts ist unantastbar, auch bei verfassungskonformer Einschränkung. Enge Auslegung des BVerfG.
Art. 16a GG - Asylrecht Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Einschränkung: Kein Asylrecht für Einreisende aus sicheren Drittstaaten oder aus sicheren Herkunftsländern. Das Asylrecht wurde 1993 durch den "Asylkompromiss" grundlegend eingeschränkt.
Was ist das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1)? Die BRD ist ein sozialer Bundesstaat. Der Staat ist verpflichtet, soziale Gerechtigkeit herzustellen und sozialen Ausgleich zu fördern. Konkrete Ausgestaltung obliegt dem Gesetzgeber (breiter Gestaltungsspielraum). Kein einklagbares Grundrecht auf Sozialleistungen, aber Mindeststandard.
Art. 9 GG - Koalitionsfreiheit Abs. 1: Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Abs. 3: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Basis für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
Was ist die streitbare Demokratie im GG? Das GG schützt sich selbst gegen Feinde der Demokratie: Art. 9 Abs. 2 (Vereinsverbote), Art. 18 (Grundrechtsverwirkung), Art. 21 Abs. 2 (Parteiverbot durch BVerfG), Art. 20 Abs. 4 (Widerstandsrecht). Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik.
Art. 19 Abs. 4 GG - Rechtsschutzgarantie Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen. Diese Garantie gilt als "Krönung des Rechtsstaats": Jeder Verwaltungsakt kann gerichtlich überprüft werden. Wirksamer als in vielen anderen Rechtsordnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgerrechten und Menschenrechten im GG? Menschenrechte gelten für alle Menschen (Art. 1 Abs. 2, Art. 2, 3, 4, 5, 8 Abs. 1 teilw., 16, 17). Bürgerrechte (Deutschenrechte) gelten nur für deutsche Staatsangehörige (Art. 8, 9, 11, 12, 16). EU-Bürger haben durch EU-Recht ähnliche Rechte.
Art. 4 GG - Glaubens- und Gewissensfreiheit Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Abs. 3).
Was sind Institutsgarantien im GG? Bestimmte Rechtsinstitute werden durch das GG strukturell garantiert: Ehe und Familie (Art. 6), Eigentum (Art. 14), Erbrecht (Art. 14). Der Gesetzgeber muss diese Institute erhalten, kann aber Inhalt und Grenzen gesetzlich ausgestalten.
Art. 20a GG - Staatsziel Umweltschutz Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Kein subjektives Grundrecht, aber Staatszielbestimmung.
Was ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte? Grundrechte gelten primär im Staat-Bürger-Verhältnis. Im Privatrecht wirken sie mittelbar über auslegungsbedürftige Generalklauseln (Treu und Glauben, gute Sitten). Das BVerfG entwickelte dies im Lüth-Urteil (1958): Grundrechte als objektive Wertordnung strahlen auf Privatrecht aus.
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Häufige Fragen

Welche Grundgesetz-Artikel muss ich für das Abitur auswendig können?

Kernbestand: Art. 1 (Menschenwürde), Art. 2 (Handlungsfreiheit), Art. 3 (Gleichheit), Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 14 (Eigentumsgarantie), Art. 20 (Staatsstruktur) und Art. 79 Abs. 3 (Ewigkeitsklausel). Weitere nach Abi-Themen des jeweiligen Bundeslandes.

Was bedeutet "unmittelbar geltendes Recht" bei den Grundrechten?

Art. 1 Abs. 3 GG: Grundrechte sind direkt anwendbares Recht ohne Umsetzungsgesetz. Gerichte, Behörden und Gesetzgeber sind direkt gebunden. Ein Gesetz, das ein Grundrecht verletzt, ist nichtig, auch ohne dass der Gesetzgeber dies ausdrücklich wollte.

Wie unterscheidet sich das GG von der Weimarer Verfassung?

Das GG hat aus dem Scheitern der Weimarer Republik gelernt: Grundrechte gelten unmittelbar (nicht programmatisch), es gibt die streitbare Demokratie (Parteiverbote, Grundrechtsverwirkung), den konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67), die Ewigkeitsklausel und die Menschenwürde als unantastbaren Kern.

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