BGB Allgemeiner Teil – Karteikarten Jurastudium
Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1–240 BGB) legt die Grundlagen für alle Schuldverhältnisse und das gesamte Privatrecht. Wer Rechtsfähigkeit, Willenserklärung, Geschäftsfähigkeit und Anfechtung beherrscht, hat die Basis für jede zivilrechtliche Klausur gelegt. Diese Karteikarten konzentrieren sich auf die prüfungsrelevanten Kernregeln.
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BGB AT systematisch für Klausuren lernen
Der BGB AT ist das Fundament jeder zivilrechtlichen Klausur. Ohne solide AT-Kenntnisse lassen sich Schuldrecht und Sachenrecht nicht sicher bearbeiten.
- Gutachten-Stil zuerst: Alle Klausuren im Jurastudium verlangen den Gutachtenstil. Obersatz, Definition, Subsumtion, Ergebnis (ODSE). Lerne die Definitionen wörtlich genug, um sie sicher anzuwenden, aber verstehe auch den Sinn dahinter.
- Zentrale Prüfungsblöcke: Willenserklärung (Tatbestand, Auslegung, § 133, § 157 BGB), Rechtsgeschäft, Geschäftsfähigkeit (§§ 104–113 BGB), Stellvertretung (§§ 164–181 BGB), Anfechtung (§§ 119–124 BGB), Verjährung (§§ 194–218 BGB).
- Paragraphen auswendig: Im Jura-Studium müssen Paragraphen präzise zitiert werden. Notiere zu jeder Karte den relevanten Paragraphen. Lernkarten ohne Paragraphen sind für Klausuren wertlos.
- Ausnahmen und Regelbeispiele: Das BGB enthält viele "soweit"-Klauseln und Ausnahmen. Lerne immer: Regel, Ausnahme, Ausnahme von der Ausnahme. Das Schema "Grundsatz – Ausnahme" ist in jeder BGB-Klausur präsent.
Wichtig: § 242 BGB (Treu und Glauben) ist der flexibelste Paragraph des BGB und kann in fast jeder Klausur als Auffangnorm erscheinen. Kenne seine Fallgruppen: Verwirkung, venire contra factum proprium, unzulässige Rechtsausübung.
Alle Karten in diesem Set
| Vorderseite | Rückseite |
|---|---|
| Was ist eine Willenserklärung? | Eine Willenserklärung ist eine private Äußerung eines auf die Herbeiführung einer Rechtswirkung gerichteten Willens. Subjektiv: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille. Objektiv: Tatbestand der Erklärung. |
| Ab wann ist eine natürliche Person rechtsfähig? | Gemäß § 1 BGB mit Vollendung der Geburt (Beginn der Rechtsfähigkeit). Sie endet mit dem Tod. Nasciturus (ungeborenes Kind) ist noch nicht rechtsfähig, wird aber für erbrechtliche Zwecke nach § 1923 Abs. 2 BGB wie geboren behandelt. |
| Wann ist jemand geschäftsunfähig nach § 104 BGB? | Geschäftsunfähig sind: Minderjährige unter 7 Jahren (§ 104 Nr. 1) und Personen, die sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden dauerhaften Zustand krankhafter Störung befinden (§ 104 Nr. 2). |
| Wie kommt ein Vertrag zustande? | Durch übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen: Angebot (§ 145 BGB) und Annahme (§§ 147 ff. BGB). Angebot ist bindend; Annahme muss vollständig sein (§ 150 Abs. 1 BGB). |
| Was ist die Anfechtung wegen Inhaltsirrtums nach § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB? | Irrtum über den Inhalt der Erklärung: Der Erklärende kennt die Bedeutung seiner Worte nicht. Anfechtbar, wenn der Erklärende bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung die Erklärung nicht abgegeben hätte. |
| Was ist ein Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB? | Der Erklärende hat sich versprochen, verschrieben oder vergriffen. Er wollte eine andere Erklärung abgeben als tatsächlich abgegeben. Voraussetzung: Kausalität zwischen Irrtum und Erklärung. |
| Was ist die Anfechtungsfrist nach § 121 BGB? | Bei Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB (Irrtum, falsche Übermittlung): unverzüglich nach Kenntnis des Anfechtungsgrunds (§ 121 BGB). Bei arglistiger Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB): ein Jahr (§ 124 Abs. 1 BGB). |
| Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung? | Gemäß §§ 164 ff. BGB: 1. Eigene Willenserklärung des Vertreters. 2. Im Namen des Vertretenen (Offenkundigkeitsprinzip). 3. Mit Vertretungsmacht. Fehlt Vertretungsmacht: vollmachtloser Vertreter (§ 179 BGB). |
| Was ist eine Vollmacht und wie entsteht sie? | Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht (§ 167 Abs. 1 BGB). Sie entsteht durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Vollmachtgebers, entweder dem Vertreter (Innenvollmacht) oder dem Dritten (Außenvollmacht) gegenüber. |
| Wann ist ein Rechtsgeschäft nach § 134 BGB nichtig? | Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt (§ 134 BGB). Beispiele: Verstoß gegen Schwarzarbeitsgesetz, Wuchergeschäfte (§ 138 BGB). |
| Was regelt § 138 BGB? | § 138 BGB: Nichtigkeit sittenwidriger Rechtsgeschäfte. Abs. 1: Sittenwidrigkeit. Abs. 2: Wucher (auffälliges Missverhältnis bei Ausnutzung einer Zwangslage). Folge: Nichtigkeit ex tunc (von Anfang an). |
| Was ist die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB? | 3 Jahre. Beginn: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder grob fahrlässig nicht erlangte (§ 199 Abs. 1 BGB). |
| Was ist der Unterschied zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit? | Nichtigkeit: das Rechtsgeschäft ist von Anfang an (ex tunc) unwirksam, ohne dass eine Anfechtungserklärung nötig ist. Anfechtbarkeit: zunächst wirksam, durch Anfechtungserklärung wird es rückwirkend (ex tunc) nichtig (§ 142 BGB). |
| Was ist ein abstraktes Rechtsgeschäft? | Ein Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit unabhängig von seinem Rechtsgrund (causa) ist. Wichtigstes Beispiel: dingliche Übereignung nach § 929 BGB. Trennungs- und Abstraktionsprinzip im deutschen Sachenrecht. |
| Was ist ein Scheingeschäft nach § 117 BGB? | Ein mit Einverständnis des anderen Teils nur zum Schein abgegebenes Rechtsgeschäft ist nichtig. Das verdeckte Rechtsgeschäft ist ggf. wirksam (§ 117 Abs. 2 BGB). Beispiel: Scheinübereignung zur Gläubigerbenachteiligung. |
| Welche Bedeutung hat § 242 BGB? | § 242 BGB (Treu und Glauben): Schuldner muss Leistung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erbringen. Fallgruppen: Verwirkung, venire contra factum proprium, dolo agit-Einrede, unzulässige Rechtsausübung. |
| Was ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung? | Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist und erst wirksam wird, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 Abs. 1 BGB). Zugang: wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit Kenntnisnahme gerechnet werden kann. |
| Was ist Stellvertretung ohne Vertretungsmacht nach § 179 BGB? | Schließt jemand als Vertreter ohne Vertretungsmacht einen Vertrag, hat der andere Teil ein Wahlrecht: Erfüllung oder Schadensersatz gegen den vollmachtlosen Vertreter, bis der Vertretene genehmigt (§ 177 BGB) oder verweigert. |
| Was regelt § 125 BGB? | Nichtigkeit wegen Formmangels. Ein Rechtsgeschäft, das der gesetzlich vorgeschriebenen Form mangelt, ist nichtig. Gleiches gilt für die vertraglich vereinbarte Form, sofern nichts anderes bestimmt ist. |
| Was ist eine Bedingung nach § 158 BGB? | Aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1): Rechtswirkung tritt erst mit dem ungewissen Ereignis ein. Auflösende Bedingung (§ 158 Abs. 2): Rechtswirkung endet mit Eintritt des Ereignisses. Bedingung muss möglich und nicht verboten sein. |
Häufige Fragen
Wie wichtig ist der BGB AT für spätere Jura-Prüfungen?
Der BGB AT ist absolut fundamental. Willenserklärung, Stellvertretung, Anfechtung und Verjährung tauchen in nahezu jeder zivilrechtlichen Klausur auf, egal ob im Schuldrecht, Sachenrecht oder Handelsrecht. Ein lückenloses AT-Wissen ist unerlässlich.
Muss ich im BGB AT Paragraphen auswendig können?
Ja. Im Gutachtenstil müssen Normen präzise zitiert werden. Mindestens die wichtigsten Paragraphen (§§ 104, 119, 121, 134, 138, 142, 145, 164, 195, 199, 242 BGB) sollten sicher sitzen. Ein Blick ins Gesetz ist aber in Klausuren meistens erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und Abstraktionsprinzip?
Trennungsprinzip: Kausalgeschäft (Kaufvertrag) und Verfügungsgeschäft (Übereignung) sind rechtlich getrennte Geschäfte. Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit der Übereignung ist unabhängig vom Kaufvertrag. Ist der Kaufvertrag nichtig, bleibt die Übereignung zunächst wirksam; Rückabwicklung über § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung).