Prüfung Abitur Abitur

Abitur Operatoren lernen – Karteikarten Aufgabenverben und Definitionen

Operatoren sind die Aufgabenverben in Abiturklausuren. Sie legen exakt fest, was du leisten musst – und falsch interpretierte Operatoren kosten Punkte, obwohl der Inhalt stimmt. Diese Karteikarten klären alle prüfungsrelevanten Operatoren mit ihrer genauen Bedeutung und typischen Verwendung.

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Operatoren im Abitur: Warum sie so wichtig sind

Abituraufgaben sind nach Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert: AFB I (Wiedergeben), AFB II (Anwenden, Analysieren), AFB III (Beurteilen, Gestalten). Jeder Operator signalisiert den Anforderungsbereich und damit den erwarteten Umfang der Antwort.

Drei Anforderungsbereiche

  • AFB I: nennen, beschreiben, darstellen, wiedergeben – nur Reproduktion
  • AFB II: analysieren, erläutern, untersuchen, anwenden – Verknüpfung und Durchdringung
  • AFB III: beurteilen, bewerten, erörtern, Stellung nehmen – eigenständiges Urteil

Lern-Strategie

  • Operatoren nicht nur definieren, sondern an Beispielaufgaben üben: "Wie lang muss meine Antwort sein? Was genau wird gefordert?"
  • Bundeslandspezifische Operatorenlisten der Kultusministerien prüfen – leichte Variationen möglich.
  • In der Klausur: Operator zuerst unterstreichen und bewusst lesen, bevor du anfängst.

Alle Karten in diesem Set

Vorderseite Rückseite
Operator: nennen AFB I – Sachverhalte, Begriffe oder Merkmale ohne Erläuterung aufzählen. Nur Auflistung erforderlich, keine Erklärung.
Operator: beschreiben AFB I – Sachverhalte, Vorgänge oder Materialien mit eigenen Worten strukturiert darstellen. Keine Interpretation, keine Wertung.
Operator: darstellen AFB I/II – Sachverhalte, Zusammenhänge oder Strukturen zusammenhängend und geordnet wiedergeben. Etwas ausführlicher als "beschreiben".
Operator: erläutern AFB II – Sachverhalte, Begriffe oder Aussagen durch zusätzliche Informationen, Beispiele oder Zusammenhänge verständlich machen. Nicht nur beschreiben, sondern verständlich machen.
Operator: erklären AFB II – Ursachen, Gründe oder Wirkungszusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar darlegen. Frage: Warum? Womit?
Operator: analysieren AFB II – Materialien, Aussagen oder Sachverhalte systematisch untersuchen und dabei Strukturen, Merkmale, Zusammenhänge herausarbeiten. Kein Gesamturteil gefordert.
Operator: untersuchen AFB II – ähnlich wie "analysieren": Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert prüfen, Bestandteile herausarbeiten und Zusammenhänge zeigen.
Operator: vergleichen AFB II – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zweier oder mehrerer Sachverhalte, Positionen oder Materialien nach bestimmten Kriterien gegenüberstellen und gewichten.
Operator: gegenüberstellen AFB II – Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Sachverhalten oder Positionen herausarbeiten; oft stärker kontrastierend als "vergleichen".
Operator: beurteilen AFB III – Sachverhalte, Aussagen oder Maßnahmen mithilfe von Kriterien einschätzen und ein begründetes Urteil formulieren. Das Urteil muss transparent und sachlich begründet sein.
Operator: bewerten AFB III – ähnlich wie "beurteilen", aber explizit mit Einbeziehung eigener Wertmaßstäbe oder gesellschaftlicher Normen. Das eigene Werturteil soll deutlich erkennbar sein.
Operator: erörtern AFB III – eine These oder Frage von verschiedenen Seiten beleuchten, Pro- und Contra-Argumente abwägen und ein begründetes Gesamturteil formulieren.
Operator: Stellung nehmen AFB III – zu einer Aussage, These oder einem Sachverhalt eine eigene, begründete Position entwickeln und argumentativ darlegen.
Operator: diskutieren AFB III – ähnlich wie "erörtern": verschiedene Standpunkte und Argumente gegeneinander abwägen; oft wird ein fundiertes Fazit erwartet.
Operator: interpretieren AFB II/III – Texte, Quellen, Bilder oder Daten sinngemäß deuten, Bedeutung erschließen, Aussageabsicht herausarbeiten. Oft mit anschließender Einordnung.
Operator: erschließen AFB II – aus einem Text, einer Quelle oder einem Material Informationen, Aussagen oder Zusammenhänge herausarbeiten und systematisch darstellen.
Operator: anwenden AFB II – Kenntnisse, Methoden oder Regeln auf einen neuen Sachverhalt übertragen. Der Operator signalisiert: kein bloßes Wiedergeben, sondern Transfer.
Operator: überprüfen AFB II/III – eine Aussage, Hypothese oder These anhand von Material oder Kriterien auf ihre Richtigkeit hin prüfen und das Ergebnis begründen.
Operator: entwickeln AFB III – ausgehend von gegebenen Informationen oder Überlegungen einen Ansatz, eine Lösung oder ein Konzept eigenständig und schlüssig ausarbeiten.
Operator: skizzieren AFB I – die wesentlichen Aspekte eines Sachverhalts knapp und strukturiert darstellen. Weniger ausführlich als "beschreiben"; auf das Wesentliche beschränken.
Operator: zusammenfassen AFB I/II – die wichtigsten Inhalte oder Kernaussagen eines Textes, einer Grafik oder eines Sachverhalts knapp und präzise wiedergeben.
Operator: begründen AFB II – Aussagen, Entscheidungen oder Urteile mit sachlichen Argumenten oder Belegen stützen und nachvollziehbar machen.
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen "beurteilen" und "bewerten"?

"Beurteilen" verlangt ein sachlich-kriterienbezogenes Urteil, das auf vorgegebenen oder ableitbaren Maßstäben basiert. "Bewerten" erlaubt und erwartet explizit ein subjektiv-normatives Werturteil, bei dem eigene Wertvorstellungen eingebracht werden sollen.

Muss ich bei "erörtern" immer eine eigene Meinung vertreten?

Ja. Eine Erörterung erfordert neben der Darstellung verschiedener Argumente immer ein abschließendes, begründetes Gesamturteil. Eine reine Pro-Contra-Auflistung ohne Fazit wird im Abitur nicht als vollständige Erörterung anerkannt.

Sind Operatoren bundesweit einheitlich?

Fast. Die Kultusministerien der Länder haben gemeinsame Operatorenlisten im Rahmen der KMK-Vereinbarungen erarbeitet. Leichte Abweichungen in der Formulierung sind möglich, der Anforderungsbereich (AFB I/II/III) ist jedoch einheitlich.

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